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OLG Karlsruhe, 02.06.1978 - 10 U 257/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- VersR 1979, 383
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.01.1982 - III ZR 58/80
Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen das Land, das beauftragte …
Im übrigen vermag selbst die mangelhafte Absicherung einer Baustelle eine Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen dann nicht ohne weiteres zu begründen, wenn der Verletzte den Unfall dadurch verursacht und verschuldet hat, daß er es unterließ, seine Fahrweise den Straßen- und Sichtverhältnissen anzupassen (OLG Karlsruhe VersR 1979, 383). - OLG Düsseldorf, 30.11.1995 - 18 U 75/95
Beibehaltene Markierung durch Verkehrszeichen 340 trotz mittig sich befindender …
Umgekehrt spricht vielmehr ein Anscheinsbeweis für schuldhafte Unfallverursachung des jenigen Verkehrsteilnehmers, der bei Dunkelheit gegen ein unbeleuchtetes Hindernis auf der Fahrbahn prallt (vgl. BGH NJW 1984, 50, 51), welches - selbst bei hier nicht anzunehmender unzureichender Beschilderung - eine Unfallhaftung des Verkehrssicherungspflichtigen ausschließen kann (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 79, 383).